Ab dem 1.8.2021 wurden die Behandlungshonorare von den Krankenkassen angehoben, so dass sich auch der gesetzliche Eigenanteil, die sogenannte Zuzahlung, um etwa 0,50 Euro pro Behandlung erhöht. Stellen Sie sich also auf eine leicht höhere Zuzahlung ein als Sie es bisher gewohnt waren. Wir danken für Ihr Verständnis!