Jeder gesetzlich versicherte Patient ist verpflichtet, zu einer ärztlichen Verordnung einen Eigenanteil, die sogenannte Zuzahlung zu entrichten. Diese ist spätestens beim 2. Termin in voller Höhe zu leisten. Ausnahme: Sie sind von den Zuzahlungen befreit und zeigen uns Ihre Befreiungskarte! Zudem weisen wir darauf hin, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) Ihnen in