Jeder gesetzlich versicherte Patient ist verpflichtet, zu einer ärztlichen Verordnung einen Eigenanteil, die sogenannte Zuzahlung zu entrichten. Diese ist spätestens beim 2. Termin in voller Höhe zu leisten. Ausnahme: Sie sind von den Zuzahlungen befreit und zeigen uns Ihre Befreiungskarte!
Zudem weisen wir darauf hin, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) Ihnen in Rechnung gestellt werden, egal welcher Grund vorlag. Diese Regelung unterschreiben Sie uns vor Antritt ihrer Behandlungen. Die Ausfall-Rechnung ist vor dem nächsten Termin zu bezahlen. Sollte dies nicht geschehen, sind wir gezwungen, Ihre Termine komplett zu streichen und ein Forderungsmanagement einzuleiten, was dann für Sie deutlich teurer wird.
Wir danken für Ihr Verständnis!