Jeder gesetzlich versicherte Patient ist verpflichtet, zu einer ärztlichen Verordnung einen Eigenanteil, die sogenannte Zuzahlung zu entrichten. Diese ist spätestens beim 2. Termin in voller Höhe zu leisten. Ausnahme: Sie sind von den Zuzahlungen befreit und zeigen uns Ihre Befreiungskarte!
Zudem weisen wir darauf hin, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) Ihnen in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnung ist vor dem nächsten Termin zu bezahlen. Sollte dies nicht geschehen, sind wir gezwungen, Ihre Termine komplett zu streichen. Der Grund sind zu häufig kurzfristig abgesagte Termine aus verschiedensten Gründen, was wir finanziell nicht mehr stemmen können und wollen.
Wir danken für Ihr Verständnis!